GLOBAL PROTECT legt großen Wert auf die Einhaltung der Compliance Richtlinien.
Als einer der führenden Akteure in der Sicherheitsbranche sind wir uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzen uns konsequent für die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verträgen und freiwilligen Kodizes ein.
Unser 🔗 Code of Conduct, der die Grundlage unseres umfassenden Compliance-Management-Systems ist, ermöglicht es unseren Mitarbeitern und Führungskräften, potenzielle Risiken effektiv zu bewältigen. Zusätzlich haben wir den Geschäftspartnerkodex, die Position der Ombudsperson und ein Hinweisgebersystem eingerichtet, um eine ständige Beratung zu gewährleisten.
Angesichts der neuen gesetzlichen Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bieten wir bei GLOBAL PROTECT Sicherheitsdienste GmbH auch in der Sicherheitsbranche Meldekanäle (s.u.), die allen betroffenen Personen im Unternehmen und entlang der Lieferkette zur Verfügung stehen, um Hinweise in Bezug auf Sicherheitsaspekte oder Umweltbelange zu erhalten.
Intern
Das interne Compliance Management System von GLOBAL PROTECT Sicherheitsdienste GmbH erstreckt sich auf alle Geschäftsbereiche und hat zum Ziel sicherzustellen, dass sämtliche Geschäftsaktivitäten und Prozesse in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, vertraglichen Verpflichtungen sowie unternehmensinternen Richtlinien und Anweisungen durchgeführt werden.
Um GLOBAL PROTECT Sicherheitsdienste GmbH vor rechtlichen Risiken und potenziellen Schäden zu schützen, wurde im Rahmen einer Betriebsvereinbarung ein unternehmensweit gültiger Verhaltenskodex, der 🔗 Code of Conduct , eingeführt. Dieser wird regelmäßig aktualisiert, um den aktuellen rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Der 🔗 Code of Conduct enthält verbindliche Richtlinien für Bereiche wie Verhalten, Prävention von Korruption, Umgang mit Interessenkonflikten, Schutz von Informationen und Daten, Diskriminierung, Umweltschutz sowie den Schutz des Unternehmenseigentums. Er gilt gleichermaßen für alle Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder von GLOBAL PROTECT Sicherheitsdienste GmbH.
Extern
Wir tragen Verantwortung gegenüber unseren Kunden und Lieferanten. Im Wettbewerb um Aufträge bauen wir auf die Qualität und den Nutzen unserer Dienstleistung für unsere Kunden sowie auf angemessene Preise. Wir unterstützen die nationalen und internationalen Bemühungen, den Wettbewerb nicht durch Bestechung zu beeinflussen oder zu verfälschen. Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Kooperationspartnern) und staatlichen Institutionen oder Einrichtungen werden die Interessen des Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und (Kauf-)Entscheidungen haben frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen zu erfolgen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist zu beachten und einzuhalten
Zuwendungen aller Art durch Mitarbeiter an Mitarbeiter privater Unternehmen, staatlichen Institutionen oder Einrichtungenmit dem Ziel, Aufträge oder unbillige Vorteile andere Personen zu erhalten, sind nicht erlaubt. Höflichkeitsgeschenke, die bis zu einem gewissen Umfang den allgemein üblichen Geschäftspraktiken entsprechen, sind nach dem für uns bindenden Recht sowie nach den internen Richtlinien zu handhaben. In jedem Falle sind sie so zu gestalten, dass der Empfänger ihre Annahme nicht verheimlichen muss und dass er nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit gedrängt wird.
Annahme von Geschenken von Geschäftspartnern entsprechen im gewissen Umfang allgemein üblichen Geschäftspraktiken. Allerdings kann ihre Annahme zu Interessenskonflikten führen und den guten Ruf unseres Unternehmens gefährden. Kein Mitarbeiter darf seine Position oder Funktion im Unternehmen dazu benutzen, persönliche Vorteile zu fordern, anzunehmen oder sich zu verschaffen. Die Annahme von Gelegenheitsgeschenken von geringem Wert ist erlaubt. Darüberhinausgehende Geschenke und andere Vorteilsgewährungen für sich und nahestehende Personen sind grundsätzlich abzulehnen. Die Mitarbeiter sind in solchen Fällen verpflichtet, den Vorgesetzten über das an sie gerichtete Angebot von Geschenken oder Annehmlichkeiten zu informieren.
Abstrahlwirkung dieser Richtlinie auf Lieferanten. Diese verpflichten sich, die Grundsätze dieser Verhaltensrichtlinie seinen direkten und indirekten Lieferanten ebenfalls zu vermitteln, die Einhaltung der Inhalte der Verhaltensrichtlinie bei seinen Lieferanten bestmöglich zu fördern und diese aufzufordern, sie ebenfalls zu befolgen.
Weiterführende Richtlinien: Die GLOBAL PROTECT Sicherheitsdienste GmbH hat eine verbindliche Richtlinie zur Annahme und Gewährung von Geschenken, sowie Einladungen zu Bewirtungen und Veranstaltungen erlassen. Hierin sind Sachverhalte hinsichtlich angemessener geringwertiger und symbolhafter Geschenke, angemessener Geschäftsessen und angemessener Veranstaltungen des eigenen Unternehmens wie von Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) geregelt. Wenn Schuler-Mitarbeiter sich in einem Interessenkonflikt befinden, oder unsicher sind, ob ein Interessenkonflikt gegeben ist oder entstehen könnte, sind sie verpflichtet, den Compliance-Beauftragten zur Beratung zu kontaktieren
Ombudsperson
Wenn ein Mitarbeiter vertraulich und außerhalb der Unternehmenshierarchie auf ein mögliches Fehlverhalten hinweisen möchte, das nicht mit dem 🔗 Code of Conduct oder den gesetzlichen Vorschriften vereinbar sein könnte, steht eine Vertrauensperson als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung. Wenn es sich tatsächlich um einen möglichen Verstoß gegen die Compliance handeln könnte, kann die Angelegenheit des Mitarbeiters von der Ombudsperson Petra Schmidt-Irling weitergeleitet werden, wobei der Name des Mitarbeiters vertraulich behandelt wird.
Die Vertrauensperson steht auch Geschäftspartnern als Ansprechpartner für Fragen zum 🔗 Code of Conduct zur Verfügung.
Gerne können Sie sich bei Fragen zum Thema Compliance oder Schlichtung von Angelegenheiten an unserer Ombudsperson, Frau Petra Schmidt-Irling , wenden:
Kontaktinformationen:
Petra Schmidt-Irling
E-Mail: ombud@global-protect.de
Hinweisgebersystem
Ein Hinweisgebersystem ist ein Verfahren oder eine Plattform, die es Personen ermöglicht, anonym oder vertraulich Informationen über potenzielle Verstöße oder Fehlverhalten in einer Organisation zu melden. Unser Hinweisgebersystem dient hauptsächlich dazu, Informationen zu sammeln, zu verarbeiten und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Hinweisgeber wenden sich vertrauensvoll an Helmuth Wiese:
Kontaktinformationen:
Helmuth Wiese
E-Mail-Adresse: hinweis@global-protect.de